Citymanagement &
Quartiers-
entwicklung

Citymanagement in Duisburg: Aktiv gegen Leerstand

Der HUB Citymanagement und Quartiersentwicklung bei der DBI kümmert sich vor allem um die Unterstützung von Handel und Gastronomie bei der Standortsuche und die Vermarktung und Vermittlung von leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt und den Duisburger Stadtbezirken. Dazu hat das Team Instrumente wie Fonds für subventionierte Anmietungen im Einsatz oder ein digitales Tool für ein aktives Leerstandsmanagement, um die Belebung der Innenstadt und der gewachsenen Zentren in den Stadtbezirken zu fördern. Zielgruppen sind vor allem Gewerbetreibende und Immobilieneigentümer*innen. Sie erreichen das Citymanagement der DBI auch im Ladenlokal an der Poststr. 14 direkt in der Innenstadt. Gemeinsam entwickeln wir Duisburg! 

 

Was wir tun: 

  • Leerstandsmanagement: Wir fördern die Belebung der Innenstadt und der Stadtbezirke durch die Vermittlung und Vermarktung leerstehender Ladenlokale. 
  • Unterstützung für Gewerbetreibende: Wir unterstützen Einzelhändler, Gewerbetreibende und Gastronomen bei der Standortsuche. 
  • Unterstützung für Immobilieneigentümer: Wir helfen Immobilienbesitzer*innen bei der Suche nach neuen Nutzern / Mietern. 
  • Kooperationsstrukturen: Wir bauen Netzwerke mit Akteuren aus Handel, Politik und Verwaltung auf, um ganzheitliche Quartiersentwicklung zu ermöglichen. 
  • Förderprogramme: Wir informieren und beraten über Förderprogramme, wie beispielsweise die Anmietungsfonds für Innenstadt und Bezirke. 

 

Was Sie davon haben:  

  • Reduzierter Leerstand: Weniger Leerstand bedeutet eine lebenswertere Stadt mit höherer Frequenz und lebendiger Atmosphäre. Dafür vernetzen wir uns und die beteiligten Interessenvertreter. 
  • Optimale Standortwahl: Wir helfen Ihnen, den perfekten Standort für Ihr Geschäft zu finden und zu entwickeln. Hierfür setzen wir die Web-Lösung „LeAn“ für das Leerstands- und Ansiedlungsmanagement ein. 
  • Finanzielle Unterstützung: Profitieren Sie von subventionierten Anmietungen und Förderprogrammen, um innovative Konzepte umzusetzen. Neben dem Anmietungsfonds des Landes zur Stärkung der Innenstädte kommt hier der städtische Anmietungsfonds in den Bezirken zum Tragen. 

 

Aktuelle und kommende Projekte:  

  • Eigenes Ladenlokal in der City: Mit der Eröffnung des eigenen Ladenlokals am Kuhtor ist das Citymanagement noch näher dran am Geschehen und noch einfacher ansprechbar. Die Adresse: Poststr. 14 (am Kuhtor), geöffnet montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr.  
  • Förderung neuer Konzepte: Um neue Konzepte zu entdecken und sie nach Duisburg zu holen, pflegt das Team seine Kontakte ins Netzwerk mit vergleichbaren Institutionen und besucht Messen und Veranstaltungen. 
  • Verfügungsfonds Anmietung: Unterstützung für Anmietungen in Innenstadt und Bezirken mit finanziellen Mitteln, Beratung und Vermittlung. 

 

Bisherige Projekte:  

  • Sofortprogramm Innenstadt: Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt durch subventionierte Anmietungen. 

Anmietungsfonds für
Innenstadt und Quartiere

Anmietungsfonds für City und Bezirke

Nach den guten Erfahrungen aus der ersten Periode wird der Anmietungsfonds nicht nur verlängert, sondern ergänzt, denn neben Ansiedlungsvorhaben in den Innenstadtlagen werden nun auch Konzepte für die Duisburger Stadtbezirke förderfähig. Für die Citylagen greift das "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren" des Landes NRW, und für die Bezirke der "Städtische Anmietungsfonds".

„Wir setzen uns dafür ein, die Attraktivität unserer Innenstadt und unserer Stadtteilzentren auszubauen. Dazu gehört insbesondere, den Leerstand zu bekämpfen“, sagte Wirtschaftsdezernent Michael Rüscher anlässlich der Veröffentlichung dieser guten Nachricht für Duisburg.

Die Ausgangslage

Unsere Innenstädte sind für die gesamtstädtische Entwicklung von besonderer Bedeutung. Um das Fortbestehen und die Erhaltung unserer traditionsreichen Innenstädte zu sichern, hat die Landesregierung NRW das Sofortprogramm Innenstadt bereits im Jahr 2020 aufgelegt und dann verlängert.

Der Handlungsdruck durch den Strukturwandel im stationären Einzelhandel, der durch die Corona-Pandemie noch verstärkt wurde, steigt. Die zunehmende Filialisierung und die Verlagerung der Einkäufe in das Online-Geschäft ziehen vermehrt Leerstände nach sich. Die Attraktivität der Zentren schwindet und eine Abwärtsspirale wird womöglich in Gang gesetzt.

Diese Trends wirken in vergleichbaren Formen auch in den Bezirken und Stadtteilzentren.

Die Idee

Durch eine subventionierte Miete können in den Leerständen so spannende Einzelhandelskonzepte, Popup-Stores, Start-ups und Gastronomen oder Dienstleister anmieten. Die zuschussfähige Größe des Ladenlokals ist dabei auf 300 m² beschränkt. Die Laufzeit des Projektes ist bis zum 31.12.2025 befristet.

Nachdem das Konzept für die Citylagen einige Erfolge hervorgebracht hat, hat die Stadt ein vergleichbares Werkzeug zu Anwendung in den Bezirken geschaffen. In einem separaten Fonds werden dem Citymanagement der Duisburg Business & Innovation finanzielle Mittel für 2024 sowie für die folgenden zwei Jahre bereitgestellt.

„Die Subventionierung von Mieten für leerstehende Ladenlokale ist für Mieter und Eigentümer von hoher Bedeutung. Finanzielle Anreize ermöglichen beispielsweise Start-Ups und Gründern mit innovativen Konzepten, Geschäfte wiederzubeleben“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Damit gibt es nun zwei wirksame Werkzeuge, mit denen die DBI aktiv gegen den Ladenleerstand vorgeht.

Das Ziel

Wir möchten neuen und jungen Konzepten die Chance geben, sich an vermeintlich nicht bezahlbaren Orten zu probieren. Ziel ist es, Erfolg zu ermöglichen und die Unternehmer*innen auch nach dem Ende der Förderzeit am Standort zu halten. Ferner ist die Reduzierung von Leerstand ein weiteres wichtiges Ziel.

Bewerbungsverfahren & Voraussetzungen

Das Bewerbungsverfahren 

Die Bewerbung kann sofort eingereicht werden. Eine Jury entscheidet wer mit welchem Konzept in die zur Auswahl stehenden Ladenlokale einzieht. Es besteht die Möglichkeit auch mehrere Konzepte zu kombinieren – die zuschussfähige Größe des Ladenlokals ist dabei auf 300 m² beschränkt.

 

Die Voraussetzungen

  • Es darf sich nicht um eine Umsiedlung eines bereits in der Innenstadt verorteten Geschäfts handeln.
  • Es werden nur als Gewerbe angemeldete Unternehmen/Personen berücksichtigt.
  • Es werden Konzepte bevorzugt, die die Passantenfrequenz erhöhen.
  • Gefördert werden:
    • Konzepte aus dem Einzelhandel (auch StartUps oder PopUp-Stores)
    • Bildungskonzepte
    • Gastronomie-Konzepte
    • Dienstleistungskonzepte mit Publikumsverkehr
    • Hofläden (für den Verkauf von regionalen, landwirtschaftlichen Produkten)
    • Showrooms (auch für Onlinekonzepte)
    • kulturelle Nutzungen mit Publikumsverkehr (z. B. Ateliers)
    • Konzepte, die bürgerschaftliches und/oder nachbarschaftliches Engagement fördern (z.B. RepairCafes)
    • weitere zukunftsgerichtete Konzepte.

Und so funktioniert es:

 

1. Wenn es um eine Umsetzung in der City geht: Karte (s. anbei) für den Konzentrationsbereich anschauen und prüfen, ob die Möglichkeit einer Förderung gegeben ist.

2. Für alle gilt: Bewerbungsformular ausfüllen.

3. Wir melden uns bei Ihnen!