Citymanagement &
Quartiersentwicklung

Wir fördern die Quartiersentwicklung in Duisburg

Citymanagement und Quartiersentwicklung spielen eine entscheidende Rolle in der Transformation der Städte. Sie sind Werkzeuge für die Gestaltung und Weiterentwicklung von Innenstädten, Stadtteilen und Quartieren, um lebenswerte und nachhaltige Umgebungen für ihre Bewohner*innen und Unternehmen zu schaffen. Das Citymanagement in der Duisburger Innenstadt wird seit 2021 von der DBI organisiert. Im Jahr 2023 wurde unser Team personell verstärkt, so dass wir nun auch in den Duisburger Stadtteilen mit unserer Arbeit präsenter sind.

Unser HUB Citymanagement & Quartiersentwicklung arbeitet gemeinsam mit verschiedenen Akteuren aus Handel, Politik und Verwaltung daran, dass sich Duisburg zu einem spannenden Aufenthaltsort mit einer attraktiven Innenstadt und lebendigen Nebenzentren entwickelt. Dabei sorgt unser Team dafür, dass die verschiedenen Facetten der Quartiersentwicklung ganzheitlich betrachtet und vorangetrieben werden.

Zu unseren Aufgaben gehören

  • Unterstützung von Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und Gastronomen bei der Standortsuche in Duisburg.
  • Die Vermittlung von leerstehenden Einzelhandels- und Gastronomieimmobilien sowie die Entwicklung und Umsetzung von kreativen Zwischennutzungskonzepten.
  • Laufende Information und Beratung von Eigentümer*innen und Nutzer*innen bei der Standorterweiterung oder -verlagerung über aktuelle Förderprogramme der öffentlichen Hand.
  • Die Einrichtung von themenbezogenen Runden Tischen in den Stadtteilen sowie die Durchführung von bedarfsorientierten Workshops mit Eigentümer*innen und Nutzer*innen.

Unsere Kolleg*innen unterstützen Sie gerne in allen Bereichen rund um die Themen Citymanagement, Quartiersentwicklung und urbane Transformation in Duisburg. Um die Kontaktaufnahme und das Verabredem von Terminen zu erleichtern, haben wir ein praktisches Online-Tool entwickelt. Probieren Sie es aus -- wir freuen uns aufs Kennenlernen! 

Anmietungsfonds für
Innenstadt und Quartiere

Der Anmietungsfonds bekommt Verstärkung!

Nach den guten Erfahrungen aus der ersten Periode wird der Anmietungsfonds nicht nur verlängert, sondern ausgeweitet. Denn neben Ansiedlungsvorhaben in den Innenstadtlagen werden nun auch Konzepte für die Duisburger Stadtbezirke förderfähig. Für die Citylagen greift das "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren" des Landes NRW, und für die Bezirke der "Städtische Anmietungsfonds".

„Wir setzen uns dafür ein, die Attraktivität unserer Innenstadt und unserer Stadtteilzentren auszubauen. Dazu gehört insbesondere, den Leerstand zu bekämpfen“, sagte Wirtschaftsdezernent Michael Rüscher anlässlich der Veröffentlichung dieser guten Nachricht für Duisburg.

Die Ausgangslage

Unsere Innenstädte sind für die gesamtstädtische Entwicklung von besonderer Bedeutung. Um das Fortbestehen und die Erhaltung unserer traditionsreichen Innenstädte zu sichern, hat die Landesregierung NRW das Sofortprogramm Innenstadt bereits im Jahr 2020 aufgelegt und dann verlängert.

Der Handlungsdruck durch den Strukturwandel im stationären Einzelhandel, der durch die Corona-Pandemie noch verstärkt wurde, steigt. Die zunehmende Filialisierung und die Verlagerung der Einkäufe in das Online-Geschäft ziehen vermehrt Leerstände nach sich. Die Attraktivität der Zentren schwindet und eine Abwärtsspirale wird womöglich in Gang gesetzt.

Diese Trends wirken in vergleichbaren Formen auch in den Bezirken und Stadtteilzentren.

Die Idee

Durch eine subventionierte Miete können in den Leerständen so spannende Einzelhandelskonzepte, Popup-Stores, Start-ups und Gastronomen oder Dienstleister anmieten. Die zuschussfähige Größe des Ladenlokals ist dabei auf 300 m² beschränkt. Die Laufzeit des Projektes ist bis zum 31.12.2025 befristet.

Nachdem das Konzept für die Citylagen einige Erfolge hervorgebracht hat, hat die Stadt ein vergleichbares Werkzeug zu Anwendung in den Bezirken geschaffen. In einem separaten Fonds werden dem Citymanagement der Duisburg Business & Innovation finanzielle Mittel für 2024 sowie für die folgenden zwei Jahre bereitgestellt.

„Die Subventionierung von Mieten für leerstehende Ladenlokale ist für Mieter und Eigentümer von hoher Bedeutung. Finanzielle Anreize ermöglichen beispielsweise Start-Ups und Gründern mit innovativen Konzepten, Geschäfte wiederzubeleben“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Damit gibt es nun zwei wirksame Werkzeuge, mit denen die DBI aktiv gegen den Ladenleerstand vorgeht.

Das Ziel

Wir möchten neuen und jungen Konzepten die Chance geben, sich an vermeintlich nicht bezahlbaren Orten zu probieren. Ziel ist es, Erfolg zu ermöglichen und die Unternehmer*innen auch nach dem Ende der Förderzeit am Standort zu halten. Ferner ist die Reduzierung von Leerstand ein weiteres wichtiges Ziel.

Bewerbungsverfahren & Voraussetzungen

Das Bewerbungsverfahren 

Die Bewerbung kann sofort eingereicht werden. Eine Jury entscheidet wer mit welchem Konzept in die zur Auswahl stehenden Ladenlokale einzieht. Es besteht die Möglichkeit auch mehrere Konzepte zu kombinieren – die zuschussfähige Größe des Ladenlokals ist dabei auf 300 m² beschränkt.

 

Die Voraussetzungen

  • Es darf sich nicht um eine Umsiedlung eines bereits in der Innenstadt verorteten Geschäfts handeln.
  • Es werden nur als Gewerbe angemeldete Unternehmen/Personen berücksichtigt.
  • Es werden Konzepte bevorzugt, die die Passantenfrequenz erhöhen.
  • Gefördert werden:
    • Konzepte aus dem Einzelhandel (auch StartUps oder PopUp-Stores)
    • Bildungskonzepte
    • Gastronomie-Konzepte
    • Dienstleistungskonzepte mit Publikumsverkehr
    • Hofläden (für den Verkauf von regionalen, landwirtschaftlichen Produkten)
    • Showrooms (auch für Onlinekonzepte)
    • kulturelle Nutzungen mit Publikumsverkehr (z. B. Ateliers)
    • Konzepte, die bürgerschaftliches und/oder nachbarschaftliches Engagement fördern (z.B. RepairCafes)
    • weitere zukunftsgerichtete Konzepte.

Und so funktioniert es:

 

1. Wenn es um eine Umsetzung in der City geht: Karte für den Konzentrationsbereich anschauen und prüfen, ob die Möglichkeit einer Förderung gegeben ist.

2. Für alle gilt: Bewerbungsformular ausfüllen.

3. Wir melden uns bei Ihnen!