Citymanagement &
Quartiersentwicklung

Wir fördern die Quartiersentwicklung in Duisburg

Citymanagement und Quartiersentwicklung spielen eine entscheidende Rolle in der Transformation der Städte. Sie sind Werkzeuge für die Gestaltung und Weiterentwicklung von Innenstädten, Stadtteilen und Quartieren, um lebenswerte und nachhaltige Umgebungen für ihre Bewohner*innen und Unternehmen zu schaffen. Das Citymanagement in der Duisburger Innenstadt wird seit 2021 von der DBI organisiert. Im Jahr 2023 wurde unser Team personell verstärkt, so dass wir nun auch in den Duisburger Stadtteilen mit unserer Arbeit präsenter sind.

Unser HUB Citymanagement & Quartiersentwicklung arbeitet gemeinsam mit verschiedenen Akteuren aus Handel, Politik und Verwaltung daran, dass sich Duisburg zu einem spannenden Aufenthaltsort mit einer attraktiven Innenstadt und lebendigen Nebenzentren entwickelt. Dabei sorgt unser Team dafür, dass die verschiedenen Facetten der Quartiersentwicklung ganzheitlich betrachtet und vorangetrieben werden.

Zu unseren Aufgaben gehören

  • Unterstützung von Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und Gastronomen bei der Standortsuche in Duisburg.
  • Die Vermittlung von leerstehenden Einzelhandels- und Gastronomieimmobilien sowie die Entwicklung und Umsetzung von kreativen Zwischennutzungskonzepten.
  • Laufende Information und Beratung von Eigentümer*innen und Nutzer*innen bei der Standorterweiterung oder -verlagerung über aktuelle Förderprogramme der öffentlichen Hand.
  • Die Stärkung des stationären Handels durch Beratung zu innovativen Handelskonzepten.
  • Die Erarbeitung von Konzepten zur Attraktivitätssteigerung der Ortskerne und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
  • Die Einrichtung von themenbezogenen Runden Tischen in den Stadtteilen sowie die Durchführung von bedarfsorientierten Workshops mit Eigentümer*innen und Nutzer*innen.

Unsere Kolleg*innen unterstützen Sie gerne in allen Bereichen rund um die Themen Citymanagement, Quartiersentwicklung und urbane Transformation in Duisburg. Sprechen Sie uns an!

Sofortprogramm
Innenstadt

Jetzt auch für Stadtteile erhältlich!

Der Anmietungsfond wurde nun auf die Bezirke Ruhrort, Homberg und Rheinhausen ausgeweitet. 

Die Konzentrationsbereiche, in denen die Anmietungsfonds angewendet werden können, stehen Ihnen beim Download des Bewerbungsformulars zur Verfügung

Die Ausgangslage

Unsere Innenstädte sind für die Stadtentwicklung von besonderer Bedeutung. Um während und nach der Coronakrise das Fortbestehen und die Erhaltung unserer traditionsreichen Innenstädte zu stärken, hat die Landesregierung NRW das Sofortprogramm Innenstadt aufgelegt.

Der seit längerem im Fokus stehende Strukturwandel im stationären Einzelhandel, der durch die Corona Pandemie noch verstärkt wurde braucht dringend Hilfe! Die zunehmende Filialisierungen, die Verlagerung der Einkäufe in das Online-Geschäft und nun auch noch die Pandemie ziehen vermehrt Leerstände nach sich. Die Attraktivität der Zentren schwindet und eine Abwärtsspirale wird womöglich in Gang gesetzt.

Die Idee

Das Sofortprogramm Innenstadt ermöglicht nun neuen Konzepten die Möglichkeit sich in Lagen anzusiedeln die bisher für Gründer*innen nicht erschwinglich waren. In der direkten Innenstadt!

Durch eine subventionierte Miete von bis zu 80 % der Altmiete, können in den Leerständen nun spannende Einzelhandelskonzepte, Popup-Stores, Start-ups und Gastronomen oder Dienstleister anmieten. Die zuschussfähige Größe des Ladenlokals ist dabei auf 300 m² beschränkt. Die Laufzeit des Projektes ist bis zum 31.12.2023 befristet.

Das Ziel

Wir möchten neuen und jungen Konzepten ermöglichen sich an Orten zu probieren die sonst nicht bezahlbar sind. Ziel ist es, Erfolg zu ermöglichen und die Unternehmer*innen auch nach dem Ende der Laufzeit des Sofortprogramms Innenstadt am Standort halten zu können. Ferner ist die Reduzierung von Leerständen ein weiteres wichtiges Ziel. 

Bewerbungsverfahren & Voraussetzungen

Das Bewerbungsverfahren 

Die Bewerbung kann sofort eingereicht werden. Eine Jury entscheidet wer mit welchem Konzept in die zur Auswahl stehenden Ladenlokale einzieht. Es besteht die Möglichkeit auch mehrere Konzepte zu kombinieren – die zuschussfähige Größe des Ladenlokals ist dabei auf 300 m² beschränkt.

 

Die Voraussetzungen

  • Es darf sich nicht um eine Umsiedlung eines sich bereits in der Innenstadt verorteten Geschäfts handeln
  • Es werden nur als Gewerbe angemeldete Unternehmen/Personen berücksichtigt
  • Es werden Konzepte bevorzugt, die die Passantenfrequenz erhöhen
  • Erlaubt sind Konzepte

aus dem Einzelhandel (auch StartUps oder PopUp-Stores)

Gastronomiekonzepte

Dienstleistungskonzepte mit Publikumsverkehr

Hofläden (für den Verkauf von regionalen landwirtschaftlichen Produkten)

Showrooms (auch für Onlinekonzepte)

Kulturelle Nutzungen mit Publikumsverkehr (z. B. Ateliers)

Konzepte die bürgerschaftliches und/oder nachbarschaftliches Engagement fördern (z.B. RepairCafes)

Weitere zukunftsgerichtete Konzepte

Hallo, wie können wir Ihnen helfen?